Hausordnung

Grundlage für die Hausordnung bilden folgende allgemeine Regeln:

Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Jeder muss die Rechte des Anderen respektieren.

1. Bis zum Einlass in das Schulgebäude zur 1. Stunde warten alle Schüler auf dem Schulhof.
Die Klassen 1 – 4 betreten die Schule im Bereich C, die Klassen 5 – 9 im Bereich A.
Grundsätzlich werden von den Schülern nur die Aufgänge A und C genutzt.

2. Gäste melden sich im Sekretariat (Zimmer 0.14).

3. Jeder Schüler hat nach Unterrichtsschluss das Schulgelände zu verlassen.

4. Schulhaus und Schulgelände sind Nichtraucherzonen.

5. Suchtmittel, Waffen und gewaltverherrlichende Gegenstände sind verboten.

6. Pfleglicher Umgang mit Schulinventar ist selbstverständlich. Jeder achtet das Eigentum Anderer.

7. Zimmer, Gänge und Toiletten sind sauber zu halten.

8. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.

9. Handys und andere elektronische Geräte stören den Unterricht und sind nicht zu benutzen.

10. Die Klassen 1 – 4 verbringen die Hofpausen im Bereich zwischen Eingang B und C, die Klassen 5 – 9 im Bereich zwischen Eingang A und B. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler im Klassenzimmer.
Eine Pausenaufsicht durch Lehrer ist gewährleistet.

11. Bei Zimmerwechsel werden alle Schüler vom Fachlehrer abgeholt.
Im Fach Sport suchen die Schüler der Klassen 6 – 9 selbstständig die Turnhalle auf.

12. Ordnungen und Festlegungen für Fachkabinette und Turnhalle sind einzuhalten.

13. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern der 9. Klassen nur während der Hofpausen und Freistunden und nur mit Ausgangskarte möglich. Sie benutzen den Haupteingang der Schule. (Antragstellung durch Erziehungsberechtigten)

14. Das Schulgelände darf nicht befahren werden.

15. Nach Unterrichtsschluss sind alle Fenster in den Zimmern zu schließen. Zimmertüren sind nach Verlassen immer zu verschließen.

Beschluss vom 04.02.2014
Gültigkeit ab 03.03.2014