KRANKHEIT

Sollte ihr Kind krank sein und die Schule nicht besuchen können, sind Sie verpflichtet schnellstmöglich, spätestens bis 8.30 Uhr im Sekretariat der Schule (0341/2528790) anzurufen, um Ihr Kind zu entschuldigen.
Sollte bei Fernbleiben Ihres Kindes keine sofortige Mitteilung erfolgen, sind wir aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Polizei zu informieren.
Darüber hinaus muss in jedem Fall eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten oder Arzt beim Klassenlehrer abgegeben werden, sonst zählt die gefehlte Zeit ebenfalls als unentschuldigt.

BEURLAUBUNG

Gründe für eine Freistellung sind:
– wichtige familiäre oder persönliche Gründe
– religiöse Anlässe und Veranstaltungen
– Teilnahme an Wettbewerben (sportlich, künstlerisch, wissenschaftlich)
– Heilkuren oder Erholungsaufenthalte