ABWESENHEIT MELDEN

Sollte Ihr Kind krankheits- oder terminbedingt die Schule nicht besuchen können, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich, spätestens bis 8:00 Uhr.
Sie können uns telefonisch unter 0341 / 2528790 oder über das folgende Formular benachrichtigen.

Erfolgt keine Mitteilung, sind wir aus Sicherheitsgründen verpflichtet, den Verbleib Ihres Kindes zu klären.

Name der Schülerin/ des Schülers
Grund und Zeitraum des Fehlens

HINWEIS

Die Meldung über dieses Formular gilt als schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten.
Ein ärztliches Attest ist nach der Fehlzeit mitzugeben oder per E-Mail an
fsfritzgietzelt@gmx.de zu senden.

Schulpflicht

Nach dem Sächsischen Schulgesetz sind alle Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen verpflichtet. Ausnahmen vom Schulbesuch bestehen nur, wenn das Kind durch Krankheit oder andere nicht vorhersehbare, zwingende Gründe verhindert ist und die Schule darüber unverzüglich informiert wird.
 

Zu den zulässigen Gründen zählen insbesondere:

 

  • Krankheit des Kindes oder sonstige unvorhersehbare zwingende Gründe, die einen Schulbesuch ausschließen.

  • In besonderen Ausnahmefällen kann die Schule auf Antrag kurzfristig oder zeitlich begrenzt befreien oder beurlauben, wenn triftige Gründe vorliegen (z. B. Arzt-/Thermin, familiäre Verpflichtungen, Gottesdienstteilnahme nach religiösen Regelungen).

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nur dann entschuldigt ist, wenn die Abwesenheit fristgerecht mitgeteilt und begründet wurde.