FÖRDERANTRAG

Bitte beachten Sie, dass aus Mitteln des Vereins nur solche Ausgaben bestritten werden dürfen, für deren Deckung der Schulträger, sonstige staatliche oder behördliche Stellen, Sozialträger (Arge), Betreuungsträger, Lehrer, Eltern und Sponsoren nicht zuständig sind. Der Förderverein kann jedoch kurzzeitig in Vorleistung treten.