Beitragsordnung Förderverein des Förderzentrums “Fritz- Gietzelt“ e.V.

  1. Jedes Mitglied ist beitragspflichtig.
    Der Beitrag (Jahresbeitrag) soll bis zum 31.09 jeden Jahres auf das Vereinskonto eingezahlt werden.
    Für das Gründungsjahr gilt die Besonderheit der Beitragszahlung bis zum 30.09.2022.

  2. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung.
    Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beträgt wahlweise 24,00€ oder 60,00€ pro Jahr.

  3. Eine Befreiung von Mitgliedsbeiträgen ist in Einzelfällen möglich und durch vertraulichen Entscheid des Vorstandes von Jahr zu Jahr zu entscheiden.

  4. Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet, weder bei Ausschluss noch bei Austritt oder bei Ausscheiden aus anderen Gründen.
    Ausstehende Beiträge werden angemahnt.
    Die anfallenden Gebühren hierfür, sowie alle weiteren Kosten sind durch das Mitglied zu tragen.
    Weitere Bestimmungen zu Zahlungsversäumnissen regelt die Satzung.

Download der geltenden Beitragordnung: